Zählerstanderfassung 2023
Aktuelle Entwicklungen
Was steht auf Ihrer Jahresrechnung?
Verbraucher wurden 2023 vom Gesetzgeber durch Preisbremsen für Erdgas, Strom und Wärme von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Wie spiegelt sich das auf Ihrer Jahresrechnung wieder? Wir zeigen, wie wir die Entlastungen umgesetzt haben und wie sie auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen werden.
Hier am Beispiel Strom.
Auf den hinteren Seiten Ihrer Abrechnung finden Sie eine detaillierte Ausführung, wie sich Ihre Entlastungen gemäß des Preisbremsengesetzes zusammensetzen.
Information zum monatlichen Gas-/Wärmeabschlag
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme bleibt vorerst bei sieben Prozent.
Ab April 2024 wird der Steuersatz wieder auf 19% steigen.
Der Gas- und Wärmeabschlag wird daher mit geändertem Steuersatz und Nettobetrag zweimal angezeigt.
Er ist aber nur einmal pro Monat fällig.